die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation
Eine Staatsbürgerschaft ist das Bekenntnis für eine Volksgemeinschaft, in der man sich wohlfühlt und Anerkennung findet. Das unterscheidet die Staatsbürgerschaft von der Staatsangehörigkeit, die man nicht so einfach ablegen kann. Ein Germane wird immer ein Germane bleiben, so, wie auch ein Japaner immer ein Japaner bleiben wird. Nur ein anderer Pass wird nichts daran ändern.
Und wenn man sich für Russland als Wahlheimat entschieden hat, dann sollte man auch dazu stehen. Zudem erwirbt man alle Rechte, die auch einem Russen zugestanden werden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Russland seit dem Jahr 2020 möglich. Daher ist man nicht mehr gezwungen, den Pass der BRD abzugeben. Jedoch muss man bei der BRD eine "Beibehaltungserklärung" anfordern, um die "deutsche Staatsangehörigkeit" nicht zu verlieren. (Im BRD-Sprachgebrauch spricht man von der Staatsangehörigkeit, die man verlieren würde, - was jedoch nicht der Wahrheit entspricht.)
Als "Deutscher" oder "Deutsche" gibt es reichlich Gründe eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Jedoch ist diese Thematik zu umfangreich, um sie an dieser Stelle zu behandeln. Die einzige Einschränkung für einen russischen Passinhaber besteht darin, dass man in die EU nur mit einem Visum einreisen darf. Da bleibt lediglich die Frage, ob man das noch möchte...
Es gibt zwei Verfahren zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft:
A ) normales Verfahren nach § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz (Mindestaufenthalt von 5 Jahren in Russland; Verkürzung auf ein Jahr möglich, wenn kulturelle, wissenschaftliche und technische Kenntnisse vorhanden sind und anerkannt wurden)
B ) beschleunigtes Verfahren nach § 14 Staatsbürgerschaftsgesetz (bestehende Verwandtschaftsverhältnisse in Russland oder Kinder mit russischer Staatsbürgerschaft; Nachweise zur unternehmerischen Tätigkeit mit nachweisbaren Steuerzahlungen, hochbewertete Anstellung in einem Unternehmen)
Im Endeffekt ist der Wechsel zum Pass der Russischen Föderation eine Gewissensentscheidung. Man muss nicht - kann es aber machen. Wenn man jedoch die politische Situation in der EU und die Fakten zur BRD kennt, wird man diese Entscheidung nicht als Zwiespalt sehen.
Nach der neusten Gesetzgebung (Juni 2020) wird man nicht mehr gezwungen, seine bisherige Staatsbürgerschaft auf- bzw. abzugeben. Diese Regelung betrifft jedoch nur Personen, die über einen ersten Verwandtschaftsgrad (z.B. Ehe) in Russland verfügen oder im Ausland leben und zuvor eine Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder der UdSSR inne hatten.